Winterreifenpflicht bis 15. April

Auch wenn die Temperaturen teilweise schon die 20-Grad-Marke übersteigen und uns sonnige und unglaublich warme Tage bescheren, sollte man sich nicht davon blenden lassen. Die Nächte können sehr wohl noch richtig kalt sein mit Temperaturen unter null Grad und es herrscht weiterhin Glatteisgefahr. Daher sollte man sich unbedingt an die gesetzliche Winterreifenpflicht bis 15. April halten. Diese Pflicht, mit Winterreifen zu fahren, gilt von 1. November bis 15. April.

Allerdings besteht ein ausdrücklicher Zusatz, dass diese Pflicht nur bei winterlichen Fahrverhältnissen eintritt, sprich bei Schnee, Matsch oder Eis. Das Wetter im März und April sorgt aber immer gerne mal wieder für Überraschungen, weshalb es zu gefährlich ist, auf gleichbleibend warmes Wetter zu hoffen und die Winterreifen schon frühzeitig abzumontieren. Fährt man schon zu früh mit Sommerreifen und wird dann doch noch einmal von winterlichen Fahrverhältnissen überrascht, so muss man neben hohen Geldstrafen bei Verkehrskontrollen mit einem erhöhten Unfallrisiko und dem Ausbleiben des Versicherungsschutzes rechnen.

Die Winterreifenpflicht gilt übrigens für alle PKW und auch Luxus Wohnmobile müssen Winterreifen haben.

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